Was bedeutet „Probesterben“ für Sie?

„Einmal im Jahr sollten Sie Probesterben“! Zugegeben, diese Aufforderung klingt auf den ersten Blick provozierend oder beängstigend.

Aber es hat durchaus einen ernsten Hintergrund und soll Sie zum Nachdenken anregen.

Wir fragen regelmäßig unsere Mandanten, ob ein auf die aktuellen Verhältnisse zugeschnittenes Testament vorhanden ist.

Mit dieser Frage lösen wir im ersten Moment nicht gerade Begeisterung aus, wenn man aber einmal darüber diskutiert, kommt ganz schnell die Einsicht, dass zur Vermeidung von zukünftigen Problemen hier eine klare und eindeutige Regelung sinnvoll und im Interesse aller Beteiligten ist.

Mit diesen Mandanten führen wir das theoretische „Probesterben“ durch um zu sehen, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Danach kehrt bei diesen Mandanten ein hoher Grad an Beruhigung ein.

Im Zusammenhang mit dem Probesterben werden auch andere Fragen angeschnitten.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausfallen, und sei es nur für wenige Wochen? Läuft der Betrieb dann problemlos weiter? Oder drohen Ihnen Stillstand und im schlimmsten Fall Insolvenz?

Haben Sie Ihren Mitarbeitern für eine Notfallsituation z.B. Vollmachten oder Handlungsanweisungen erteilt? Können Rechnungen bezahlt und Bestellungen vorgenommen werden? Hat mindestens eine Person Zugriff auf Bankkonten und darf sie Verträge abschließen?

Und wem können oder wollen Sie überhaupt vertrauen, wenn es darum geht, die Geschicke Ihrer Firma zu lenken? Haben Sie auch mit Familienmitgliedern über dieses Thema gesprochen? Sind die Familienmitglieder über alles Wesentliche informiert und hinsichtlich Einkommen und Vermögenssituation durch Versicherungen etc. versorgt?

Haben Sie eine Patientenverfügung oder entsprechende Vollmachten erteilt?

Sind die Gesellschaftsverträge so gefasst, dass es im Fall des Falles nicht zu unschönen Auseinandersetzungen kommt, welche die Existenz ihres Lebenswerkes bedrohen können?

Und wenn Sie sich schon mit der Notfallregelung befassen, sollten Sie auch an den möglichen nächsten Schritt denken, und erste Überlegungen zu einer evtl. Nachfolgeregelung anstellen.

Außerdem: Immer mehr Banken möchten ebenfalls wissen, ob Unternehmenszukunft und Kreditrückzahlung gesichert sind, wenn der Chef ausfällt.

Die Antwort auf diese Frage ist einer der Punkte, welche das Rating beeinflussen, welchem Sie unterzogen werden, falls Sie eine Finanzierung beantragen.

Sie sehen also, es besteht schon jetzt ein aktueller Handlungsbedarf, diese und weitere Punkte in Ruhe zu klären.

Wir können Sie in Zusammenarbeit mit Anwälten und Notaren hier fachlich beraten.

Sprechen Sie uns einfach an.

Mit den besten Wünschen für Ihr persönliches Wohlergehen.

Heinz Höller – Walburga Trusch Steuerberater

Bahnhofstr. 2
40764 Langenfeld

Fon. +49(0)2173.39414-0
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